Der Tarifvertrag muss von allen Parteien unterzeichnet werden, die an seiner Aushandlung teilgenommen haben, sonst ist er nichtig.
Wenn jedoch nicht alle Gewerkschaften, die an der Verhandlungskommission beteiligt waren, sondern nur eine oder einige von ihnen beabsichtigt bzw. beabsichtigen, den Vertrag zu unterzeichnen, muss bzw. müssen sie innerhalb einer Frist von 8 Tagen die anderen Gewerkschaften dazu auffordern, den Vertrag ebenfalls zu unterzeichnen.
Die angesprochenen Gewerkschaften haben 8 Tage Bedenkzeit, in der sie entscheiden können, ob sie den Vertrag unterzeichnen oder nicht. Sind sie nicht mit der Unterzeichnung einverstanden, können sich die zur alleinigen Unterzeichnung entschlossenen Gewerkschaften innerhalb von 8 Tagen nach Ablauf der 8-tägigen Entscheidungsfrist an den Minister wenden.
Wenn die Gewerkschaft(en), die den Tarifvertrag alleine unterzeichnen möchte(n), auf der Grundlage des Ergebnisses der letzten Betriebsratswahlen in den Unternehmen oder Betrieben, die in den Anwendungsbereich des Tarifvertrags fallen, ein direktes oder indirektes Mandat von 50 % der von dem Tarifvertrag betroffenen Arbeitnehmer für sich verzeichnen kann bzw. können, erhält bzw. erhalten sie vom Minister die Erlaubnis, den Tarifvertrag alleine zu unterzeichnen.