Nein.
Während der Dauer der Tarifverhandlungen genießen die Mitglieder der Verhandlungskommission denselben Kündigungsschutz wie die Mitglieder des Betriebsrats.
Das Arbeitsgesetzbuch sieht im Übrigen ausdrücklich vor, dass Arbeitgeber, die den Arbeitnehmervertretern der Verhandlungskommission unrechtmäßig kündigen, sie diskriminieren, benachteiligen oder ihnen mit Diskriminierung oder Benachteiligung drohen, zu Schadenersatz verurteilt werden.