Das Arbeitsgesetzbuch schreibt vor, dass der Arbeitnehmer – wenn die tägliche Arbeitszeit mehr als 6 Stunden beträgt – Anspruch auf eine oder mehrere bezahlte oder nicht bezahlte Pausen (Ruhezeit) hat, die an die Art der ausgeübten Tätigkeit angepasst sind.
Die Umsetzungsmodalitäten für die Ruhezeit können im Tarifvertrag geregelt sein oder in Absprache mit den betreffenden Arbeitnehmern festgelegt werden. In letztgenanntem Fall muss vorher die Stellungnahme des Betriebsrats eingeholt werden.