Gibt es eine Gleitzeitregelung, welche die Arbeitszeit im Unternehmen regelt, erhält der Betriebsrat die Aufstellungen über alle geleisteten Arbeitsstunden nach Organisationseinheit.
Im Falle einer Beanstandung der Gesamtaufstellungen kann sich der Betriebsrat an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) wenden, das eine Überprüfung vornehmen und einen Bericht für den Betriebsrat und das Unternehmen anfertigen muss.
Falls der Direktor des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts (ITM) feststellt, dass weiterhin Uneinigkeit besteht, kann die erstbetreibende Partei den Streitfall der Nationalen Schlichtungsstelle (Office national de conciliation, ONC) gemäß deren Regeln vorlegen.