Ja. Die gemischte Kommission kann Rehabilitierungs-, Umschulungs- oder berufliche Weiterbildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine interne berufliche Wiedereingliederung des betreffenden Arbeitnehmers vorschreiben.
Der Arbeitnehmer muss an diesen Maßnahmen teilnehmen, da ihm ansonsten auf Beschluss des Direktors der ADEM sein Anspruch auf die Ausgleichsentschädigung aberkannt wird.