D16b28 - In welchen Fällen wird die Zahlung der Ausgleichsentschädigung ausgesetzt?

Die Zahlung der Ausgleichsentschädigung wird in folgenden Fällen ausgesetzt:

  • während der Dauer des Vollzeitelternurlaubs
  • während der Dauer des unbezahlten Urlaubs
  • im Falle eines ablehnenden Beschlusses des Vorsitzenden der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS)
  • im Falle der Bewilligung einer Teilrente

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer müssen jeden unbezahlten Urlaub und jeden ablehnenden Beschluss des Vorsitzenden der Nationalen Gesundheitskasse melden.

Zum letzten Mal aktualisiert am