D16b1 - Was versteht man unter „interner beruflicher Wiedereingliederung“?

Die interne berufliche Wiedereingliederung des Arbeitnehmers besteht aus einer Wiedereingliederung bei seinem Arbeitgeber, welcher dem wiedereingegliederten Arbeitnehmer einen an seine verbleibenden Fähigkeiten angepassten Arbeitsplatz anbieten muss.

Die Eignung für den neuen Arbeitsplatz muss vom zuständigen Arbeitsmediziner festgestellt werden.

Ziel einer solchen Wiedereingliederung ist die Vereinfachung der Wiederaufnahme der Arbeit des Arbeitnehmers innerhalb des Unternehmens nach einer Periode der Arbeitsunfähigkeit.

Mit der Zustellung des Beschlusses zur internen beruflichen Wiedereingliederung endet automatisch der Anspruch auf Krankengeld des wiedereingegliederten Arbeitnehmers.

Zum letzten Mal aktualisiert am