Die in den gegebenenfalls anwendbaren internationalen und europäischen Übereinkommen und in den nationalen Gesetzen festgeschriebenen Kollisionsnormen bestimmen das bei Streitigkeiten über einen internationalen Arbeitsvertrag zuständige Gericht anhand von mehreren Anhaltspunkten wie der Wohnsitz einer der Parteien, der Arbeitsort oder der Sitz des Arbeitgebers.
Die Zuständigkeitsregeln sind unterschiedlich, je nachdem, ob sich der Rechtsstreit auf einen internationalen Arbeitsvertrag mit Beteiligung mehrerer EU-Mitgliedstaaten oder auf einen internationalen Arbeitsvertrag mit Beteiligung eines EU-Mitgliedstaates und eines Nicht-EU-Mitgliedstaats (Drittstaat) bezieht.