D2f9 - Haben im Rahmen des Berufseinführungsvertrags beschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf gesetzlichen Urlaub?

Arbeitnehmer, die im Rahmen des Berufseinführungsvertrags beschäftigt sind, haben gemäß den gesetzlichen, tarifvertraglichen oder satzungsmäßigen Bestimmungen Anspruch auf den im Unternehmen üblichen Urlaub, gegebenenfalls anteilig zur Vertragsdauer. Der Urlaub ist kumulierbar.

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