D2f6 - Wie hoch ist die Vergütung eines im Rahmen des Berufseinführungsvertrags beschäftigten Arbeitnehmers?

Die Vergütung eines im Rahmen des Berufseinführungsvertrags beschäftigten Arbeitnehmers richtet sich nach dem Qualifikationsgrad.

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren beträgt die Vergütung 80 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer.

Bei Jugendlichen über 18 Jahren beträgt die Vergütung 100 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer.

Bei jungen Arbeitnehmern mit folgenden Abschlüssen beträgt die Vergütung 130 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer:

  • Höheres Fachdiplom (BTS);
  • Bachelor-Diplom;
  • Master-Diplom.

Es steht dem Arbeitgeber frei, zusätzlich eine Leistungsprämie zu zahlen.

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