Die Vergütung eines im Rahmen des Berufseinführungsvertrags beschäftigten Arbeitnehmers richtet sich nach dem Qualifikationsgrad.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren beträgt die Vergütung 80 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer.
Bei Jugendlichen über 18 Jahren beträgt die Vergütung 100 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer.
Bei jungen Arbeitnehmern mit folgenden Abschlüssen beträgt die Vergütung 130 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer:
- Höheres Fachdiplom (BTS);
- Bachelor-Diplom;
- Master-Diplom.
Es steht dem Arbeitgeber frei, zusätzlich eine Leistungsprämie zu zahlen.