D2e7 - Bedürfen Ausbildungsverträge der Schriftform?

Der Ausbildungsvertrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname, Beruf, Identifikationsnummer und Dienstadresse des Ausbilders; wenn es sich um eine juristische Person handelt, Bezeichnung, Gesellschaftssitz, Namen, Vornamen und Eigenschaften der Personen, die sie für die Zwecke des Vertrags vertreten, und des Ausbilders und gegebenenfalls Handelsregisternummer;
  • Name, Vorname, Identifikationsnummer, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Kontaktdaten und Wohnsitz des Auszubildenden; bei Minderjährigen: Name, Vorname und Wohnsitz des Erziehungsberechtigten;
  • Ziele und Ausbildungsmodalitäten für den betreffenden Beruf oder das betreffende Handwerk;
  • Datum der Unterzeichnung sowie des Beginns des Vertrags und Vertragsdauer;
  • Rechte und Pflichten der Vertragsparteien;
  • Höhe der Ausbildungsvergütung;
  • die dreimonatige Probezeit;
  • Bestimmungen bezüglich des Urlaubs;
  • Arbeitszeiten;
  • Ausbildungsort: ein fester oder Hauptausbildungsort oder gegebenenfalls verschiedene Orte in Luxemburg oder im Ausland;
  • wenn die Ausbildung an mehreren Orten stattfindet: Bezeichnungen, Anschriften und Kontaktpersonen der Ausbildungsorte;
  • Name, Vorname und Kontaktdaten des Ausbildungsbetreuers.

Anmerkung
Klauseln, welche die Freiheit bei der Ausübung des Handwerks oder des Berufs nach dem Abschluss der Ausbildung einschränken, sind nichtig.

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