Auf volljährige und minderjährige Auszubildende finden die allgemeinen Bestimmungen zur Arbeitszeit Anwendung.
Für minderjährige Auszubildende gelten darüber hinaus die besonderen Bestimmungen zur Arbeitszeit für junge Arbeitnehmer.
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Auf volljährige und minderjährige Auszubildende finden die allgemeinen Bestimmungen zur Arbeitszeit Anwendung.
Für minderjährige Auszubildende gelten darüber hinaus die besonderen Bestimmungen zur Arbeitszeit für junge Arbeitnehmer.