Bei Praktika, die von einer Einbildungseinrichtung in Luxemburg oder im Ausland vorgeschrieben sind, muss die Praktikumsvereinbarung folgende Angaben enthalten:
- die vom Praktikanten zu erledigenden Tätigkeiten;
- Anfangs- und Enddatum des Praktikums und wöchentliche Höchstarbeitszeit des Praktikanten;
- Modalitäten bezüglich der Erlaubnis, sich vom Arbeitsplatz zu entfernen, insbesondere zwecks Vorstellungsgesprächs bei einem potenziellen Arbeitgeber;
- gegebenenfalls die Vergütung des Praktikanten;
- Ernennung eines Tutors;
- etwaige Vergünstigungen, in deren Genuss der Praktikant gelangen kann;
- Sozialversicherungsschutz des Praktikanten, insbesondere in puncto Unfallversicherung;
- Modalitäten bezüglich einer einseitigen oder einvernehmlichen Kündigung der Praktikumsvereinbarung vor Ende des Praktikums.