D2d4 - Welche Pflichtangaben muss eine Praktikumsvereinbarung eines im Rahmen eines Lehrplans vorgesehenen Praktikums enthalten?

Bei Praktika, die von einer Einbildungseinrichtung in Luxemburg oder im Ausland vorgeschrieben sind, muss die Praktikumsvereinbarung folgende Angaben enthalten:

  1. die vom Praktikanten zu erledigenden Tätigkeiten;
  2. Anfangs- und Enddatum des Praktikums und wöchentliche Höchstarbeitszeit des Praktikanten;
  3. Modalitäten bezüglich der Erlaubnis, sich vom Arbeitsplatz zu entfernen, insbesondere zwecks Vorstellungsgesprächs bei einem potenziellen Arbeitgeber;
  4. gegebenenfalls die Vergütung des Praktikanten;
  5. Ernennung eines Tutors;
  6. etwaige Vergünstigungen, in deren Genuss der Praktikant gelangen kann;
  7. Sozialversicherungsschutz des Praktikanten, insbesondere in puncto Unfallversicherung;
  8. Modalitäten bezüglich einer einseitigen oder einvernehmlichen Kündigung der Praktikumsvereinbarung vor Ende des Praktikums.

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