Nein.
Sowohl die von einer Bildungseinrichtung in Luxemburg oder im Ausland vorgesehenen Praktika als auch die Praktika im Hinblick auf den Erwerb von Berufserfahrung müssen einen informativen, orientierenden und berufsbildenden Zweck erfüllen, und dem Schüler oder Studierenden dürfen keine Aufgaben zugeteilt werden, die eine der Leistung eines normalen Arbeitnehmers vergleichbare Leistung erfordern. Zudem dürfen die Praktika nicht missbraucht werden, um dauerhaft eine Stelle zu besetzen bzw. einen vorübergehend abwesenden Arbeitnehmer zu ersetzen oder um einem zeitweilig höheren Arbeitsaufkommen zu begegnen.