D2d11 - Welche Pflichtangaben muss eine Praktikumsvereinbarung eines Praktikums im Hinblick auf den Erwerb von Berufserfahrung enthalten?

Die Praktikumsvereinbarung muss folgende Angaben enthalten:

  1. die vom Praktikanten zu erledigenden Tätigkeiten;
  2. Anfangs- und Enddatum des Praktikums und wöchentliche Höchstarbeitszeit des Praktikanten;
  3. Modalitäten bezüglich der Erlaubnis, sich vom Arbeitsplatz zu entfernen, insbesondere zwecks Vorstellungsgesprächs bei einem potenziellen Arbeitgeber;
  4. gegebenenfalls die Vergütung des Praktikanten;
  5. Ernennung eines Tutors;
  6. etwaige Vergünstigungen, in deren Genuss der Praktikant gelangen kann;
  7. Sozialversicherungsschutz des Praktikanten, insbesondere in puncto Unfallversicherung;
  8. Modalitäten bezüglich einer einseitigen oder einvernehmlichen Kündigung der Praktikumsvereinbarung vor Ende des Praktikums.

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