D2c7 - Haben Schüler/Studierende mit einem befristeten Arbeitsvertrag Anspruch auf die mit gesetzlichen Feiertagen verbundenen Rechte?

Da das Gesetz Schülern und Studierenden erlaubt, einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen, bei dem die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt nicht mehr als 15 Stunden pro Monat oder 4 Wochen betragen darf, gelten solche Schüler und Studierende als Arbeitnehmer, die in Teilzeit angestellt sind, und haben Anspruch auf die gesetzlichen Feiertage.

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