D2c5 - Sind Schüler/Studierende in solchen Fällen bei der Sozialversicherung anzumelden?

Ja.

Schüler oder Studierende, die außerhalb der Schulferien oder der vorlesungsfreien Zeit mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt sind, sind bei sämtlichen luxemburgischen Sozialversicherungsträgern anzumelden.

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