Ja.
Schüler oder Studierende, die außerhalb der Schulferien oder der vorlesungsfreien Zeit mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt sind, sind bei sämtlichen luxemburgischen Sozialversicherungsträgern anzumelden.
Diese Website verwendet für ihren Betrieb notwendige Cookies, ohne Nutzung personenbezogener Daten. Diese Cookies können nicht abgelehnt werden. Nicht notwendige Cookies werden zu statistischen Zwecken benutzt und nur aktiviert, wenn Sie sie zulassen. Unsere Datenschutzbestimmungen lesen.
Sprache wechseln
Ja.
Schüler oder Studierende, die außerhalb der Schulferien oder der vorlesungsfreien Zeit mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt sind, sind bei sämtlichen luxemburgischen Sozialversicherungsträgern anzumelden.