Ja.
Schüler oder Studierende, die außerhalb der Schulferien oder der vorlesungsfreien Zeit mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt sind, sind bei sämtlichen luxemburgischen Sozialversicherungsträgern anzumelden.
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Ja.
Schüler oder Studierende, die außerhalb der Schulferien oder der vorlesungsfreien Zeit mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt sind, sind bei sämtlichen luxemburgischen Sozialversicherungsträgern anzumelden.