D2c4 - Welche Vergütung muss an Schüler und Studierende mit einem befristeten Arbeitsvertrag für Schüler/Studierende gezahlt werden?

Die Mindestvergütung, die der Arbeitgeber zu zahlen hat, entspricht dem jeweils geltenden sozialen Mindestlohn.

Schüler und Studierende, die außerhalb der Schulferien/vorlesungsfreien Zeit mit einem befristeten Arbeitsvertrag arbeiten und die den Bedingungen gemäß Artikel L. 222-4 des Arbeitsgesetzbuchs erfüllen, hätten demnach Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer.

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