D2c4 - Welche Vergütung muss an Schüler und Studierende mit einem befristeten Arbeitsvertrag gezahlt werden?

Die Mindestvergütung, die der Arbeitgeber zu zahlen hat, entspricht dem jeweils geltenden sozialen Mindestlohn.

Schüler und Studierende, die während der Schulferien/vorlesungsfreien Zeit mit einem befristeten Arbeitsvertrag arbeiten und die den Bedingungen gemäß Artikel L. 222-4 des Arbeitsgesetzbuchs erfüllen, hätten demnach Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer haben.

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