Ein Überlassungsvertrag muss folgendermaßen zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Kundenunternehmen abgeschlossen werden:
- schriftlich;
- einzeln für jeden Arbeitnehmer und
- spätestens 3 Werktage nach der Überlassung des Zeitarbeitnehmers.
Wird die Frist (3 Tage) nicht eingehalten, droht eine Geldstrafe