D2a5 - In welcher Form muss ein Überlassungsvertrag abgeschlossen werden?

Ein Überlassungsvertrag muss folgendermaßen zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Kundenunternehmen abgeschlossen werden:

  • schriftlich;
  • einzeln für jeden Arbeitnehmer und
  • spätestens 3 Werktage nach der Überlassung des Zeitarbeitnehmers.

Wird die Frist (3 Tage) nicht eingehalten, droht eine Geldstrafe

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