Wenn der Vertrag vor dem 4. August 2024 bestand, kann der Arbeitnehmer die Zeitarbeitsfirma bitten, ihm einen Vertrag bzw. ein Dokument, das den Bestimmungen von Artikel L. 131-6, wie sie durch das Gesetz vom 24. Juli 2024 geändert wurden, entspricht, zu übermitteln, welches die wesentlichen Informationen des Arbeitsverhältnisses enthält.
Die Zeitarbeitsfirma ist dann verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags des Arbeitnehmers ihm ein oder mehrere Dokumente zukommen zu lassen, mit dem/denen sie den in Artikel L. 131-6 festgelegten Vorschriften nachkommt.