D2a2 - Was versteht man unter Zeitarbeit?

Die Zeitarbeit basiert auf einem Dreiecksverhältnis mit folgenden Beteiligten:

  • Zeitarbeitsunternehmen, das Arbeitgeber ist;
  • Zeitarbeitnehmer im Einsatz;
  • Kundenunternehmen.

Dieses Dreiecksverhältnis beinhaltet zwei miteinander verbundene Verträge, nämlich einen Überlassungsvertrag zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Kundenunternehmen, der die Bedingungen der Bereitstellung des Zeitarbeitnehmers festlegt, und einen Zeitarbeitsvertrag zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen, seinem einzigen Arbeitgeber.

Anmerkung
Es besteht kein Vertrag zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Kundenunternehmen.

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