Abgesehen von Saisonarbeitsverträgen darf ein Zeitarbeitsvertrag mit demselben Zeitarbeitnehmer und für dieselbe Stelle nicht für mehr als 12 Monate, einschließlich Verlängerungen, abgeschlossen werden.
Anmerkung
Ein entgegen diesen Bestimmungen abgeschlossener Zeitarbeitsvertrag gilt als unbefristet.