D2a11 - Kann ein Zeitarbeitsvertrag eine Probezeit vorsehen?

Ein Zeitarbeitsvertrag kann eine Probezeit vorsehen (z. B. damit das Kundenunternehmen die berufliche Eignung des Zeitarbeitnehmers für die ihm übertragenen Aufgaben beurteilen kann).

Die Probezeitklausel kann nicht im Rahmen desselben Zeitarbeitsvertrags verlängert werden.

Ein Zeitarbeitsvertrag zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen, der für die Erfüllung identischer Aufgaben mit dem gleichen Kundenunternehmen abgeschlossen wird, darf keine Probezeit vorsehen.

Die Dauer der Probezeit beträgt höchstens 3 Arbeitstage, wenn der Vertrag für einen Zeitraum von höchstens einem Monat abgeschlossen wird, 5 Arbeitstage, wenn der Vertrag für einen Zeitraum von mehr als einem Monat abgeschlossen wird, und 8 Arbeitstage, wenn der Vertrag für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten abgeschlossen wird.

Dauer des Zeitarbeitsvertrags Höchstdauer der Probezeit
≤ 1 Monat
3 Tage
> 1 Monat
5 Tage
> 2 Monate
8 Tage

 

Anmerkung
Enthält der Zeitarbeitsvertrag kein genau festgelegtes Ablaufdatum, wird die Probezeit anteilig zur Mindestlaufzeit des Vertrags berechnet.

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