Standardisierte Verfahren

Die geänderte großherzogliche Verordnung vom 15. Juli 1988 über den Schutz der Arbeitnehmer vor den Risiken einer Asbestexposition am Arbeitsplatz sieht für bestimmte Tätigkeiten die Anwendung standardisierter Verfahren vor. Dabei handelt es sich um Arbeiten, bei denen der Expositionsgrenzwert nicht überschritten wird und deren Arbeitsverfahren von der Gewerbe- und Grubenaufsicht (ITM) standardisiert und validiert wurden.

Nicht konforme Verfahren entsprechen nicht mehr den Anforderungen der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 15. Juli 1988.

Um ein standardisiertes Verfahren vollständig einzusehen, wenden Sie sich bitte an die für die Überwachung Ihrer Asbestsanierungsbaustelle zuständige Kontrollstelle.

Bitte beachten Sie, dass einige standardisierte Verfahren urheberrechtlich geschützt sind. Es liegt in der Verantwortung des Asbestsanierungsunternehmens sicherzustellen, dass die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen, und gegebenenfalls die entsprechende Genehmigung beim Rechteinhaber einzuholen.

 

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