Ausbildungsprogramme und Ausbildungsinstitute

Asbestsanierungsarbeiten

Für alle Tätigkeiten, bei denen die Arbeitnehmer Asbeststaub oder asbesthaltigen Materialien ausgesetzt sind oder sein können, ist eine Schulung erforderlich. Diese Schulung wird von mehreren Weiterbildungsanbietern angeboten und muss vor Beginn der Arbeiten, bei denen die Arbeitnehmer Asbest ausgesetzt sind, absolviert werden.

Um Asbestzement unter freiem Himmel zu entfernen, muss ein Verantwortlicher des Unternehmens einen 8-stündigen Lehrgang absolvieren und seine Arbeitnehmer schulen.

Für alle weiteren Asbestentsorgungsarbeiten ist eine Schulung von mindestens 22 Stunden erforderlich. Diese muss vom Verantwortlichen des Unternehmens und allen Arbeitnehmern, die an den Asbestentsorgungsarbeiten beteiligt sind, absolviert werden.

Nach erfolgreichem Bestehen einer Wissensprüfung, die in Anwesenheit eines Vertreters der ITM durchgeführt wird, wird ein Kompetenzzertifikat ausgestellt.

Die erforderlichen Schulungen werden von durch die ITM anerkannten Ausbildungsinstituten angeboten und entsprechen den Bestimmungen von Artikel L. 542-2 des Arbeitsgesetzbuches:

  • LC Académie
  • Vinçotte
  • Institut de Formation Sectoriel du Bâtiment (IFSB)

Asbest-Sachkundiger (Repéreur)

Vor der Durchführung von Abbruch-, Instandhaltungs- oder Renovierungsarbeiten in Gebäuden, die vor dem 3. April 2001 errichtet wurden, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass das mögliche Vorhandensein asbesthaltiger Materialien überprüft wurde.

Können die erforderlichen Informationen nicht vom Eigentümer, anderen Arbeitgebern oder aus anderen relevanten Quellen eingeholt werden, muss vor Beginn der Arbeiten eine spezifische Asbesterkundung durchgeführt werden.

Um die Qualität dieser Erkundungen sicherzustellen, dürfen diese ausschließlich von Asbest-Sachkundigen durchgeführt werden, die über ein Kompetenzzertifikat verfügen. Der Erwerb dieses Zertifikats setzt die Teilnahme an einer speziellen Schulung von 12 Stunden sowie das erfolgreiche Bestehen einer Wissensprüfung in Anwesenheit eines Vertreters der ITM voraus.

Personen, die eine Ausbildung als Asbest-Sachkundiger in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union absolviert haben, können bei der ITM per Post oder E-Mail einen Antrag auf Gleichwertigkeitsanerkennung stellen.

Die erforderliche Schulung wird von folgendem, durch die ITM anerkannten und den Bestimmungen von Artikel L. 542-2 des Arbeitsgesetzbuches entsprechenden Ausbildungsinstitut angeboten:

  • Ingélialux

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