D12b4 - Was versteht man unter einem Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt?

Unter einem „Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt“ versteht man einen Drittstaatsangehörigen, der sich auf dem luxemburgischen Staatsgebiet aufhält und nicht oder nicht mehr die von Kapitel 3 des geänderten Gesetzes vom 29. August 2008 über den freien Personenverkehr und die Einwanderung vorgesehenen Bedingungen erfüllt.

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