D12b12 - Welche Nebenstrafen drohen einem Arbeitgeber, der einen Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt eingestellt hat?

Einem Arbeitgeber, der einen Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt eingestellt hat, drohen folgende Nebenstrafen:

  • ein Verbot von bis zu 3 Jahren, die berufliche oder soziale Tätigkeit auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar zur Begehung der Zuwiderhandlung genutzt wurde;
  • die vorübergehende Schließung von bis zu 5 Jahren oder endgültige Schließung des Unternehmens oder der Betriebsstätte, das/die zur Begehung der Zuwiderhandlung genutzt wurde.

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