D13a33 - Wie verhält es sich mit der Ausgleichsentschädigung im Falle einer Unternehmensübertragung?

Der Anspruch auf die Ausgleichsentschädigung, die der Arbeitnehmer infolge eines Beschlusses zur beruflichen Wiedereingliederung bezieht, bleibt im Falle einer Unternehmensübertragung erworben.

Zum letzten Mal aktualisiert am