Ja.
Beim Erwerb von Geschäfts- und Firmenwert und wenn die Bedingungen für eine Unternehmensübertragung, d. h. der Fortbestand einer Gesamtheit an organisierten Produktionsmitteln und die Fortsetzung einer identischen oder ähnlichen Tätigkeit, erfüllt sind, gelten die Bestimmungen für eine Unternehmensübertragung.