D13a21 - Müssen die Parteien – Veräußerer, Erwerber und betroffene Arbeitnehmer – alle ihre Zustimmung zur Unternehmensübertragung geben?

Nein.

Die ausdrückliche Zustimmung der Parteien – Veräußerer, Erwerber und betroffene Arbeitnehmer – ist nicht erforderlich und die Übertragung der Arbeitsverträge erfolgt auch dann, wenn eine oder mehrere Parteien dies ablehnen.

Der EuGH hat kundgetan, dass die zum Zeitpunkt des Übergangs eines Unternehmens bestehenden Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse ipso iure allein aufgrund des Übergangs des Unternehmens vom Veräußerer auf den Erwerber übergehen, und zwar trotz des entgegenstehenden Willens des Veräußerers oder des Erwerbers und trotz der Weigerung des Erwerbers, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

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