Begriffsbestimmungen
Bei der Unternehmensübertragung handelt es sich um die Übertragung einer wirtschaftlichen Einheit, die ihre Identität behält, das heißt, dass dasselbe Unternehmen oder derselbe Unternehmensteil seitens des Erwerbers auf identische oder ähnliche Weise weitergeführt wird, und die eine organisierte Gesamtheit von insbesondere Personal- und Materialressourcen darstellt, die die Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit ermöglichen.
Bei der internen Umstrukturierung der Verwaltung von Verwaltungsbehörden oder bei der internen Übertragung von Verwaltungsaufgaben zwischen Verwaltungsbehörden handelt es sich nicht um eine Übertragung im Sinne der nachstehend beschriebenen Vorschriften zur Unternehmensübertragung.
Ein Wechsel auf Ebene der Geschäftsleitung, der Gesellschaftsorgane oder der Aktionäre veranlasst nicht zur Anwendung der Vorschriften zur Unternehmensübertragung.