Nein.
Eine Unternehmensübertragung lässt sich nicht allein daran festmachen, dass die Vermögenswerte des Unternehmens veräußert wurden.
Vielmehr muss geprüft werden, ob eine weiterhin bestehende wirtschaftliche Einheit veräußert wurde, was sich insbesondere davon ableiten lässt, dass ihr Betrieb effektiv fortgesetzt oder vom neuen Inhaber übernommen wird, mit denselben oder ähnlichen wirtschaftlichen Aktivitäten.