D13a10 - Kann die Unternehmensübertragung einen Kündigungsgrund darstellen?

Nein.

Die Übertragung als solche kann für den Veräußerer oder den Erwerber keinen Kündigungsgrund darstellen.

Kündigungen aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen, die Änderungen im Bereich der Beschäftigung mit sich bringen, sind jedoch zulässig.

Um als ordnungsgemäß und gerechtfertigt anerkannt zu sein, müssen diese Kündigungen jedoch durch den Kontext der wirtschaftlichen Notwendigkeit einer Umstrukturierung begründet sein.

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