Die Unternehmensübertragung ist aktuell durch die folgenden gemeinschaftlichen und nationalen Bestimmungen geregelt:
- Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen, mit der die Richtlinie 77/187/EEG des Rates vom 14. Februar 1977 aufgehoben wurde, die ihrerseits durch die Richtlinie 98/50/EG des Rates vom 29. Juni 1998 geändert wurde;
- Artikel L. 127-1 bis L. 127-6 des Arbeitsgesetzbuchs (ehemals Gesetz vom 19. Dezember 2003 zur Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen (loi du 19 décembre 2003 portant réglementation du maintien des droits des travailleurs en cas de transfert d’entreprise)).