Wurde der Arbeitnehmer für geeignet erklärt, die Arbeit auszuüben, ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer auf dem Arbeitsplatz einzusetzen, der im Arbeitsvertrag vorgesehen ist.
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Wurde der Arbeitnehmer für geeignet erklärt, die Arbeit auszuüben, ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer auf dem Arbeitsplatz einzusetzen, der im Arbeitsvertrag vorgesehen ist.