Der Freiwilligendienst, dessen Ziel vor allem die Förderung der Solidarität zwischen jungen Menschen ist und bei dem sich die Freiwilligen für ein Projekt von öffentlichem Interesse engagieren können, wird als gemeinnützige und unbezahlte Vollzeittätigkeit eingestuft, die dem Gemeinwohl dient und Ausdruck einer freien und persönlichen Entscheidung des Freiwilligen ist.
Der Freiwilligendienst darf nicht zum Abbau von bezahlten Arbeitsplätzen führen oder diese ersetzen. Zwischen dem Freiwilligen und der betreffenden Organisation besteht kein Unterordnungsverhältnis.
Demzufolge gelten die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs nicht für den Jugendfreiwilligendienst.