Der genaue Ort der Telearbeit oder die Modalitäten zur Bestimmung des Orts der Telearbeit sind schriftlich im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer festzulegen.
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Der genaue Ort der Telearbeit oder die Modalitäten zur Bestimmung des Orts der Telearbeit sind schriftlich im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer festzulegen.