Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber entscheiden frei über die Telearbeit-Regelung, wobei sie gegebenenfalls die Bestimmungen berücksichtigen, die ab bzw. seit Dienstantritt des Arbeitnehmers oder später für die betroffene Branche oder das betroffene Unternehmen gelten.
Für die Umsetzung der Telearbeit bedarf es demnach einer gegenseitigen Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Diese Vereinbarung zwischen den Parteien gilt sowohl für den Übergang zur Telearbeit als auch für die Rückkehr zur klassischen Arbeitsform im Unternehmen.