D18g20 - Hat ein Telearbeiter das gleiche Recht auf Weiterbildung und Aufstiegsmöglichkeiten wie die anderen Arbeitnehmer des Unternehmens?

Ja.

Der Telearbeiter hat den gleichen Zugang zu Weiterbildung und Aufstiegsmöglichkeiten wie die vergleichbaren Arbeitnehmer, die in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers arbeiten, und unterliegt den gleichen Leitlinien in Sachen Bewertung wie diese anderen Arbeitnehmer.

Der Telearbeiter erhält auf Anfrage eine angemessene Schulung für die ihm zur Verfügung gestellte technische Ausrüstung und die Merkmale dieser Form der Arbeitsorganisation.

Der Vorgesetzte und die direkten Arbeitskollegen des Telearbeiters könnten auch eine Schulung zu dieser Arbeitsform und ihrer Handhabung benötigen.

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