D18g15 - Darf der Telearbeiter einen Kontrollbesuch bei sich zu Hause verlangen?

Ja.

Der Telearbeiter darf einen Kontrollbesuch des arbeitsmedizinischen Diensts des Unternehmens, des Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten des Unternehmens oder des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts (ITM) verlangen.

Um das Eindringen der Unternehmen in das Privatleben der Arbeitnehmer zu begrenzen, haben die Tarifpartner vereinbart, die Bestimmungen der alten Vereinbarung zu streichen, welches Folgendes vorsahen: „Um die Einhaltung der Vorschriften in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu kontrollieren, haben der Arbeitgeber, der Sicherheitsbeauftragte und/oder die zuständigen luxemburgischen Behörden Zugang zum Ort der Telearbeit. (…)“, und ferner: „Der Arbeitgeber vergewissert sich, dass die elektrischen Anlagen und die Arbeitsplätze konform sind. (…).“

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