Der Arbeitsvertrag endet von Rechts wegen, ohne Kündigungsfrist und ohne Anspruch auf eine Abfindung oder sonstige Entschädigung, an dem Tag, an welchem dem Arbeitnehmer eine Altersrente oder eine vorzeitige Altersrente gewährt wird.
Außerdem ist der Arbeitsvertrag an dem Tag, an dem der Arbeitnehmer das Alter von 65 Jahren erreicht hat, rechtmäßig beendet, unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer ab diesem Alter einen Anspruch auf eine Altersrente hat.
Wenn das Arbeitsverhältnis nach der Beendigung des Arbeitsvertrages von Rechts wegen, fortgesetzt wird, entsteht stillschweigend ein neuer Arbeitsvertrag zwischen den Parteien.
Bei der Auflösung des stillschweigend geschlossenen neuen Vertrags müssen die Parteien die Kündigungsfrist einhalten, die von der Beschäftigungsdauer abhängt.
Falls die aufeinanderfolgenden Arbeitsverträge mit dem gleichen Arbeitgeber abgeschlossen wurden, muss die Beschäftigungsdauer aus diesen beiden Verträgen bei der Ermittlung der Kündigungsfrist berücksichtigt werden.