In Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer (40 Stunden pro Woche) haben Anspruch auf 26 Tage bezahlten gesetzlichen Urlaub pro Jahr (26 x 8 = 208 bezahlte gesetzliche Urlaubsstunden pro Jahr).
Für Teilzeitbeschäftigte wird der Jahresurlaub anteilig hierzu berechnet, wobei die Regel, dass jeder in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf 26 Tage (= 208 Stunden) bezahlten gesetzlichen Urlaub pro Jahr hat, als Grundlage dient.