D18c3 - Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Lohnabrechnung für im Privathaushalt beschäftigtes Personal auszustellen?

Nein.

Der Arbeitgeber muss für Personal, das er in seinem Privathaushalt in Teilzeit beschäftigt, keine Lohnabrechnungen ausstellen.

Am Ende jedes Halbjahres übermittelt die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale, CCSS) dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ein Dokument, in dem die durchschnittliche Zahl der pro Woche geleisteten Arbeitsstunden und der Nettostundenlohn angegeben sind.

Zum Jahresanfang stellt die Zentralstelle der Sozialversicherungen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer eine Verdienstbescheinigung für das abgelaufene Jahr aus.

Das Arbeitsgesetzbuch schreibt jedoch die Pflicht zur Erstellung einer ausführlichen und genauen Abrechnung durch den Arbeitgeber vor, der einen Arbeitnehmer in seinem Privathaushalt in Vollzeit beschäftigt.

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