Die folgenden Kosten sind im Rahmen der staatlichen Kofinanzierung förderfähig:
- Anmeldegebühren der Teilnehmer, gegebenenfalls unter Berücksichtigung des anteiligen Beitrags, der an einen Weiterbildungsanbieter gezahlt wird, an den das Unternehmen angeschlossen ist;
- Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie Reisekosten der Teilnehmer und der internen Weiterbildner, deren Höchstbetrag vom Minister festgelegt werden kann;
- Gesamtlohnkosten der internen Weiterbildner;
- Kosten der Produktschulungsanbieter und der externen Weiterbildungsanbieter;
- Lohnkosten der Teilnehmer;
- Kosten für die Anmietung der Räumlichkeiten;
- Kosten für das verwendete Lehrmaterial;
- Kosten für die Entwicklung von Weiterbildungsprojekten und -plänen, einschließlich des Weiterbildungsprogramms, der Bedarfsanalyse, der Kompetenzbilanz und der technischen Unterstützung;
- Verwaltungskosten, die durch die Durchführung von Projekten/Plänen entstehen (höchstens 10 % der Gesamtkosten des Projekts);
- Kontrolle, einschließlich der Konsolidierung der Lernergebnisse (höchstens 5 % der Gesamtkosten des Projekts).