D18b6 - Welche Kosten sind im Rahmen der staatlichen Kofinanzierung förderfähig?

Die folgenden Kosten sind im Rahmen der staatlichen Kofinanzierung förderfähig:

  • Anmeldegebühren der Teilnehmer, gegebenenfalls unter Berücksichtigung des anteiligen Beitrags, der an einen Weiterbildungsanbieter gezahlt wird, an den das Unternehmen angeschlossen ist;
  • Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie Reisekosten der Teilnehmer und der internen Weiterbildner, deren Höchstbetrag vom Minister festgelegt werden kann;
  • Gesamtlohnkosten der internen Weiterbildner;
  • Kosten der Produktschulungsanbieter und der externen Weiterbildungsanbieter;
  • Lohnkosten der Teilnehmer;
  • Kosten für die Anmietung der Räumlichkeiten;
  • Kosten für das verwendete Lehrmaterial;
  • Kosten für die Entwicklung von Weiterbildungsprojekten und -plänen, einschließlich des Weiterbildungsprogramms, der Bedarfsanalyse, der Kompetenzbilanz und der technischen Unterstützung;
  • Verwaltungskosten, die durch die Durchführung von Projekten/Plänen entstehen (höchstens 10 % der Gesamtkosten des Projekts);
  • Kontrolle, einschließlich der Konsolidierung der Lernergebnisse (höchstens 5 % der Gesamtkosten des Projekts).

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