Begriffsbestimmungen
Mittels der beruflichen Weiterbildung kann jeder Arbeitnehmer des Privatsektors sein Leben lang Lernangebote nutzen, um seine Kenntnisse und Fähigkeiten weiterzuentwickeln und seine berufliche Qualifikation entsprechend den in einem Tarifvertrag oder einem vom Arbeitgeber initiierten Weiterbildungsplan festgelegten Bedingungen zu verbessern.