D4e3 - Welche Form muss die Ausgleichsquittung haben?

Zum Schutz des Arbeitnehmers schreibt der Gesetzgeber die Beachtung einer bestimmten Form bei der Erstellung der Ausgleichsquittung vor.

Die Ausgleichsquittung muss folgendermaßen erstellt werden:

  • schriftlich und
  • in zweifacher Ausfertigung, wobei ein Exemplar beim Arbeitnehmer bleibt.

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