D4d4 - Welche Bestandteile des Arbeitsentgelts können gepfändet werden?

Das Arbeitsgesetzbuch sieht vor, dass Arbeitsentgelte in fünf Tranchen aufgeteilt werden, die nur innerhalb bestimmter Grenzen gepfändet oder abgetreten werden können.

Verteilung der Tranchen ab dem 1. April 2023
Stufe Betrag Anteil

1. Tranche

Bis 850 €/Monat

Darf weder abgetreten noch gepfändet werden

2. Tranche         

Über 850 € bis 1.300 €/Monat

Kann bis zu einem Zehntel abgetreten und bis zu einem Zehntel gepfändet werden

3. Tranche

Über 1.300 € bis 1.600 €/ Monat

Kann bis zu einem Fünftel abgetreten werden

4. Tranche

Über 1.600 € bis 2.600 €/Monat

Kann bis zu einem Viertel abgetreten und bis zu einem Viertel gepfändet werden

5. Tranche

Ab 2.600 €/Monat

Kann ohne Beschränkung abgetreten und gepfändet werden

Bei der Bestimmung der verfügbaren Anteile ist nach dem Gesetz ein Abzug der einbehaltenen Steuer- und Sozialabgaben zulässig.

Für Abtretungen im Rahmen eines Bauspar- oder Kreditvertrags für den Erwerb, den Bau oder den Umbau einer Immobilie oder eines Immobilienteils sind andere Sätze vorgesehen, das heißt:

  • in der 2. Tranche: bis zu 15 %
  • in der 3. Tranche: bis zu 30 %
  • in der 4. Tranche: bis zu 40 %
Verteilung der Tranchen bis zum 31.03.2023
Stufe Betrag Anteil

1. Tranche


Bis 722 €/Monat

Darf weder abgetreten noch gepfändet werden

2. Tranche         


Über 722 € bis 1.115 €/Monat

Kann bis zu einem Zehntel abgetreten und bis zu einem Zehntel gepfändet werden

3. Tranche


Über 1.115 € bis 1.378 €/Monat

Kann bis zu einem Fünftel abgetreten werden

4. Tranche

Über 1.378 € à 2.296 €/Monat

Kann bis zu einem Viertel abgetreten und bis zu einem Viertel gepfändet werden

5. Tranche

Ab 2.296 €/Monat

Kann ohne Beschränkung abgetreten und gepfändet werden

 

Anmerkung
Der abtretbare Teil entspricht nicht dem pfändbaren Teil.

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