D4b6 - Muss die Höhe der Sachbezüge im Arbeitsvertrag angegeben sein?

Ja.

Der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers muss ausdrücklich eine genaue und detaillierte Aufstellung des Betrags des Arbeitsentgelts und des Betrags der Sachbezüge gemäß Artikel L. 121-4 (2) Ziffer 7 des Arbeitsgesetzbuchs enthalten.

Auch der Wert der Sachbezüge muss im Arbeitsvertrag angegeben sein, damit er auf das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers angerechnet werden kann.

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