D4a7 - Können Qualifikationsnachweise, die von einer Behörde eines anderen Landes als dem Großherzogtum Luxemburg ausgestellt wurden, bei der Prüfung des Anspruchs auf den sozialen Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer berücksichtigt werden?

Bei Qualifikationsnachweisen, die von einer Behörde eines anderen Landes als Luxemburg ausgestellt wurden und die mindestens dem Zeugnis über fachliche und berufliche Befähigung (Gesellenbrief) (certificat d’aptitude technique et professionnelle - CATP) entsprechen, schreibt das Arbeitsgesetzbuch eine vom luxemburgischen Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend auf Stellungnahme des Ministers für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft anerkannte Gleichwertigkeit vor.

Das Ministerium für Hochschulwesen und Forschung (MESR) ist für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen zuständig.

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