Bei Qualifikationsnachweisen, die von einer Behörde eines anderen Landes als Luxemburg ausgestellt wurden und die mindestens dem Zeugnis über fachliche und berufliche Befähigung (Gesellenbrief) (certificat d’aptitude technique et professionnelle - CATP) entsprechen, schreibt das Arbeitsgesetzbuch eine vom luxemburgischen Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend auf Stellungnahme des Ministers für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft anerkannte Gleichwertigkeit vor.
Das Ministerium für Hochschulwesen und Forschung (MESR) ist für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen zuständig.