D3d1 - In welcher Form muss während der Probezeit gekündigt werden?

Während der Probezeit muss der Arbeitnehmer seine Kündigung folgendermaßen mitteilen:

  • schriftlich und
  • per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe an die andere Partei einer Kopie des Schreibens mit Empfangsbestätigung per Unterschrift.

Die Unterschrift des Arbeitgebers auf dem Duplikat des Kündigungsschreibens gilt als Empfangsbestätigung.

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