Während der Probezeit muss der Arbeitnehmer seine Kündigung folgendermaßen mitteilen:
- schriftlich und
- per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe an die andere Partei einer Kopie des Schreibens mit Empfangsbestätigung per Unterschrift.
Die Unterschrift des Arbeitgebers auf dem Duplikat des Kündigungsschreibens gilt als Empfangsbestätigung.